Arbeitsmedizinische Betreuung

Diese wird bestimmt durch gesetzliche Vorgaben (AsiG, ArbschG, DGUV V2, ArmedVV). Hier wird geregelt, wie der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit in die Unternehmensphilosopie eingebunden werden sollten.

Es gibt zwei Bereiche für den Arbeitsmediziner und die Sicherheitsfachkraft – zum einen die Grundbetreuung und zum anderen die betriebsspezifische Betreuung. Wichtig für eine gute Qualität des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen ist eine enge Kooperation zwischen diesen beiden Fachkräften.

  • Im Rahmen der Grundbetreuung beraten wir Unternehmer, Mitarbeiter/innen und Personalvertreter zu sämtlichen Fragen der Interaktion von Arbeitsplatz und Gesundheit. Wir begleiten somit die Verhaltens- und Verhältnisprävention im Betrieb.
  • Im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung führen wir z.B. Untersuchungen entsprechend der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung durch. Wir unterstützen bei der Durchführung des betrieblichen Gesundheitsmanagements und der betrieblichen Gesundheitsförderung und werden gern aktiv im Rahmen der betrieblichen Wiedereingliederung (BEM).

Ablauf
Am Anfang einer arbeitsmedizinischen Betreuung steht immer ein Beratungsgespräch. Hier definieren wir gemeinsam ein Betreuungskonzept, welches auf die Stärkung der individuellen arbeitsbezogenen Gesundheitskompetenz der Beschäftigten abzielt.

Arbeitsplatzbegehungen und Beratung
Eine wesentliche Voraussetzung für arbeitsmedizinische Beratungen ist die Kenntnis des Unternehmens und der Arbeitsplätze. Diese erwirbt sich der Betriebsarzt u.a. durch Arbeitsplatzbegehungen und in den Gesprächen mit den Mitarbeitern und Führungskräften. Besonders für die Mitwirkung an der betrieblichen Eingliederung nach langer Erkrankung oder beim Einsatz mit veränderter Leistungsfähigkeit ist die Kenntnis der Arbeitsbedingungen die bestimmende Grundlage für den Betriebsarzt. Mit der Kenntnis der Arbeitsplatzbedingungen können wir Sie auch bei den Gefährdungsbeurteilungen unterstützen.