Arbeitsmedizinische Vorsorge

Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen im besten Fall zu verhüten und sie frühzeitig zu erkennen. Dabei werden die verschiedensten Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit individuell beurteilt, die Beschäftigten umfassend zu möglichen Gefährdungen, persönlichen Gesundheitsrisiken und wirksamen Präventionsmaßnahmen beraten.

Je nach Tätigkeit können auch klinische Untersuchungen Bestandteil der Vorsorge sein. Damit stellt die arbeitsmedizinische Vorsorge einen individuellen Arbeitsschutzfaktor dar, der technische und organisatorische Maßnahmen sinnvoll ergänzen kann.

In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArmedVV) wird geregelt, welche Tätigkeiten Anlass zur Vorsorge geben. Je nach bestehender Gefährdung kommt eine Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge in Betracht.

  • Pflichtvorsorge – bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten ist Pflichtvorsorge zu veranlassen. Nur mit dem Nachweis darüber darf die entsprechende Tätigkeit ausgeübt werden.
  • Angebotsvorsorge – bei bestimmten Tätigkeiten ist Vorsorge nachweislich anzubieten. Die Tätigkeit kann aber in jedem Fall weiter ausgeführt werden.
  • Wunschvorsorge – bei dem Verdacht auf gesundheitliche Auswirkungen der Tätigkeit, können Beschäftigte den Wunsch nach einer Vorsorge äußern. Diese ist nur dann nicht zu gewähren, wenn wahrscheinlich nicht mit einem Gesundheitsschaden am Arbeitsplatz zu rechnen ist.

Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung führen wir die gängige arbeitsmedizinische Vorsorge bei Ihnen vor Ort oder auch in unserer arbeitsmedizinischen Praxis durch.

Tipp: Im Rahmen einer betrieblichen Gesundheitsförderung wäre auch das Angebot einer allgemeinen Vorsorge für die Mitarbeiter denkbar.

Wichtig: Zu den Terminen sollten, wenn vorhanden, Impfausweise, Medikamentenpläne, Blutzuckerdokumentationen und Brillen mitgebracht werden.